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Eheschließung in Lorsch

Lebenslage: Familie, Kinder und Jugend

Der Eheschließung geht zunächst die Anmeldung der Eheschließung voraus.
Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes einer der Verlobten. Heiraten kann man jedoch auch bei jedem anderen Standesamt in Deutschland.


Terminwünsche

Sie haben einen Wunschtermin, an dem Ihre Trauung stattfinden soll, dann setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung. Im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen wir diesen Termin möglich zu machen. Die verbindliche Anmeldung zur Eheschließung kann maximal sechs Monate vor dem Wunschtermin erfolgen.


Eheschließungen außerhalb der regulären Dienstzeiten

Einmal pro Monat werden in Lorsch auch Trauungen am Samstag angeboten.

Möglich Termine werden auf Nachfrage mitgeteilt.


Trauorte

Schöffensaal

Das Stadthaus in Lorsch verfügt mit dem Schöffensaal über einen repräsentativen Raum für Ihre Eheschließungen.


Bild vom Schöffensaal


Freiherrensaal im Palais von Hausen

Der Freiherren-Saal ist Ihre "erste Wahl" für größere Personengruppen - neben dem großzügigen Raumangebot erwartet Sie ein repräsentativer Raum mit Atmosphäre.



Auf diese Räumlichkeit haben wir keinen direkten Zugriff. Terminanfragen und weitere Details besprechen Sie bitte mit

Entwicklungsgesellschaft Lorsch mbH

Michaela Reif
Telefon: 06251 58 478-0 oder -15
Telefax: 06251 58 478-12
E-Mail: mrflrschd

Weitere Informationen zu diesem Raum und dem Service finden Sie auch unter: http://www.palais-von-hausen.de/

Zuständige Stelle

Zuständige Mitarbeiter*innen

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