Vereine nehmen eine wichtige Funktion innerhalb des gesellschaftlichen Lebens unserer Stadt wahr. Aus diesem Grund unterstützt die Stadt Lorsch lokale Vereine und sonstige Organisationen, die auf kulturellem, musikalischem und gesellschaftlichen Gebiet tätig sind u. a. mit Zuschüssen. Ein Rechtsanspruch hierfür besteht jedoch nicht. Denn Fördermittel, vergeben nach festgelegten, eigenen Regeln, stellen eine freiwillige Leistung der jeweiligen Stadt dar.
Gemäß der Vereins-und Jugendförderungsrichtlinien können Vereine jährlich Zuschüsse beantragen. Anträge müssen immer bis spätestens 31.08. eines Jahres bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
Die Richtlinien inkl. der Anträge sind hier
abrufbar:
Vereins-und Jugendförderungsrichtlinien