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Baumschutzsatzung

Schattenspender, Sauerstoffproduzent, Staubfilter, Lebensraum, Gestaltungselement, Luftverbesserer, Schönheit, Lebensqualität

  • Das alles und noch viel mehr bedeutet der Baum dem Menschen. Manchen ist ein Baum sogar ein Freund geworden. Und doch:

Im Herbst ärgern sich viele über fallendes Laub, Wurzeln produzieren Stolperfallen und Bauschäden, Äste brechen ab, bei Sturm droht gar Entwurzelung -viele Menschen sehen vor allem große Bäume kritisch und darin vor allem Arbeit, Ärger und potentielle Gefahren. Mensch gegen Natur?

Heute hat man erkannt, dass- soll sich die Welt noch lange mitsamt uns Menschen weiterdrehen – nur der Einklang von Mensch und Natur dazu führen kann. Schon 2010 ist die Stadt Lorsch deshalb Klimakommune geworden. Auch die am 10. September 2020 beschlossene Baumschutzsatzung ist ein weiterer Bauschein für eine gute Zukunft, für eine klimafreundliche, lebenswerte Stadt. Damit folgt die Kommune den Gesetzen von Bund und Land.

Wichtig ist, dass die Stadt Lorsch lediglich für das Genehmigen einer Fällung bzw. Rodung zuständig ist, alle weiteren privat- oder nachbarrechtlichen Angelegenheiten liegen in der Verantwortung des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin.

Satzung

Infobox

Sie haben noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen zur Baumschutzsatzung haben, sind wir natürlich gerne für Sie da. Die Mitarbeiter*innen des Bau- und Umweltamtes stehen Ihnen gerne per Mail unter bmtlrschd oder telefonisch unter der Tel. 0 62 51/59 67-303/-304 für Auskünfte zur Verfügung.

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