Natürliches grün statt graue Schottergärten
Einheimische Bäume, Sträucher und
Hecken bilden in unserer Stadt einen wichtigen Lebensraum für Insekten, Vögel sowie
verschiedene Säugetiere wie Igel, Eichhörnchen oder Fledermäuse. Das Ziel der
städtischen Förderung ist eine ökologische und klimafreundliche Gestaltung unseres
Stadtraumes. Für Privatpersonen soll die Anpflanzung heimischer und
standortgerechter Bäume, Sträucher und Gehölze attraktiver werden. Die Förderrichtlinie
soll zur Eigeninitiative anregen und so zu einer verstärkten innerörtlichen Begrünung
beitragen. Statt Schottergärten aus Steinen und Beton wünschen wir uns
natürliche Gärten mit einheimischen Pflanzen.
Was wird gefördert?
Die Neupflanzung von ausgewählten, heimischen
und standortgerechten Bäumen (Hochstämme ab einem Stammumfang von 12 bis 14 cm)
sowie Sträuchern und Gehölzen (mit einer Wuchshöhe von mindestens 100 cm), die als
ökologisch wertvoll gelten, zur Heckenbildung geeignet sind und zum Erhalt unversiegelter
Flächen beitragen. Ersatzpflanzungen sind hingegen nicht förderfähig. Berechtigt,
die städtische Förderung zu beantragen, sind alle Lorscher Grund- und
Hauseigentümer*innen von privaten Grundstücksflächen.
Welche sind ökologisch wertvolle Pflanzen
Der Kirschlorbeer ist sehr
pflegeleicht und daher ein echter Klassiker bei der Heckenpflanzung. Sein
ökologischer Mehrwert für heimische Insekten, Vögel und andere Tiere liegt
allerdings nahezu bei null. Ökologisch sinnvoll ist die Anpflanzung von
Pflanzen, wie Hainbuche, Flieder, Haselstrauch, Ginster oder allen Obstbäumen. Eine
genaue Auflistung der förderfähigen Bäume, Sträucher und Gehölze finden Sie unten auf dieser Seite.
Wie kann eine Förderung beantragt werden
Die Antragstellung muss schriftlich
erfolgen. Die Antragsunterlagen finden Sie unten auf dieser Seite.
Was gilt es bei den geförderten Pflanzen zu beachten
Eine bewilligte Förderung
verpflichtet zu einer dauerhaften Pflege der Pflanzen, mindestens für einen
Zeitraum von fünfzehn Jahren. Sollte es zu einem Ausfall der geförderten
Pflanzen innerhalb dieses Zeitraumes kommen, sind sortenentsprechende Nachpflanzungen
spätestens innerhalb der nachfolgenden Pflanzperiode vorzunehmen. Zehn Jahre
nach der Pflanzung kann eine einmalige pauschale Pflegeprämie bei der
Stadtverwaltung beantragt werden.
Wie hoch ist die Förderung
Heimische und standortgerechte
Bäume bis zu 240,00 EUR je Pflanze
Heimische und standortgerechte
Sträucher bis zu 15,00 EUR je Pflanze
Bei Ausführung durch einen Fachbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus können 50 Prozent der Kosten für die Anpflanzung gefördert werden. Die Förderung wird auf 300,00 EUR je Antragsteller*in und Kalenderjahr begrenzt. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmittel.
Sie haben noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen zur Förderrichtlinie „Baum und Strauch“ haben, sind wir natürlich gerne für Sie da. Die Mitarbeiter*innen des Bau- und Umweltamtes stehen Ihnen gerne per Mail unter bmtlrschd oder telefonisch unter der Tel. 0 62 51/59 67-303/-304 für Auskünfte zur Verfügung.