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Baum und Strauch

Das Förderprogramm für schöne und ökologisch wertvolle Gärten

Natürliches grün statt graue Schottergärten

Einheimische Bäume, Sträucher und Hecken bilden in unserer Stadt einen wichtigen Lebensraum für Insekten, Vögel sowie verschiedene Säugetiere wie Igel, Eichhörnchen oder Fledermäuse. Das Ziel der städtischen Förderung ist eine ökologische und klimafreundliche Gestaltung unseres Stadtraumes. Für Privatpersonen soll die Anpflanzung heimischer und standortgerechter Bäume, Sträucher und Gehölze attraktiver werden. Die Förderrichtlinie soll zur Eigeninitiative anregen und so zu einer verstärkten innerörtlichen Begrünung beitragen. Statt Schottergärten aus Steinen und Beton wünschen wir uns natürliche Gärten mit einheimischen Pflanzen.

Was wird gefördert?

Die Neupflanzung von ausgewählten, heimischen und standortgerechten Bäumen (Hochstämme ab einem Stammumfang von 12 bis 14 cm) sowie Sträuchern und Gehölzen (mit einer Wuchshöhe von mindestens 100 cm), die als ökologisch wertvoll gelten, zur Heckenbildung geeignet sind und zum Erhalt unversiegelter Flächen beitragen. Ersatzpflanzungen sind hingegen nicht förderfähig. Berechtigt, die städtische Förderung zu beantragen, sind alle Lorscher Grund- und Hauseigentümer*innen von privaten Grundstücksflächen.

Welche sind ökologisch wertvolle Pflanzen

Der Kirschlorbeer ist sehr pflegeleicht und daher ein echter Klassiker bei der Heckenpflanzung. Sein ökologischer Mehrwert für heimische Insekten, Vögel und andere Tiere liegt allerdings nahezu bei null. Ökologisch sinnvoll ist die Anpflanzung von Pflanzen, wie Hainbuche, Flieder, Haselstrauch, Ginster oder allen Obstbäumen. Eine genaue Auflistung der förderfähigen Bäume, Sträucher und Gehölze finden Sie unten auf dieser Seite.

Wie kann eine Förderung beantragt werden

Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen. Die Antragsunterlagen finden Sie unten auf dieser Seite.

Was gilt es bei den geförderten Pflanzen zu beachten

Eine bewilligte Förderung verpflichtet zu einer dauerhaften Pflege der Pflanzen, mindestens für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren. Sollte es zu einem Ausfall der geförderten Pflanzen innerhalb dieses Zeitraumes kommen, sind sortenentsprechende Nachpflanzungen spätestens innerhalb der nachfolgenden Pflanzperiode vorzunehmen. Zehn Jahre nach der Pflanzung kann eine einmalige pauschale Pflegeprämie bei der Stadtverwaltung beantragt werden.

Wie hoch ist die Förderung

Heimische und standortgerechte Bäume bis zu 240,00 EUR je Pflanze
Heimische und standortgerechte Sträucher bis zu 15,00 EUR je Pflanze

Bei Ausführung durch einen Fachbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus können 50 Prozent der Kosten für die Anpflanzung gefördert werden. Die Förderung wird auf 300,00 EUR je Antragsteller*in und Kalenderjahr begrenzt. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmittel.

Infobox

Sie haben noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen zur Förderrichtlinie „Baum und Strauch“ haben, sind wir natürlich gerne für Sie da. Die Mitarbeiter*innen des Bau- und Umweltamtes stehen Ihnen gerne per Mail unter bmtlrschd oder telefonisch unter der Tel. 0 62 51/59 67-303/-304 für Auskünfte zur Verfügung.

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