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Lorsch blüht auf

Der Fördertopf des Förderprogramms „Lorsch blüht auf“ für das Jahr 2023 ist vollständig aufgebraucht. Ob in diesem Jahr neue Mittel bereitgestellt werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Sobald dies der Fall ist, wird die Stadt Lorsch das über eine erneute Pressemeldung (im Bergsträßer An-zeiger) und auf ihrer Webseite www.lorsch.de bekannt geben.

Bitte beachten Sie, dass Förderanträge ab sofort zwar noch angenommen, aber nicht mehr bearbeitet werden können. Diese werden chronologisch abgearbeitet, sobald neue Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen der Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen und Begrünung von Flächen und die Umgestaltung eines Schottergartens in einen begrünten Vorgarten. Anträge hierfür werden weiterhin bearbeitet.

Wir bedanken uns bei allen Bürger*innen, die Lorsch mit ihren Maßnahmen nachhaltiger gestaltet haben.

Das Förderprogramm für eine ökologisch nachhaltigere Stadt

Als Stadtgemeinschaft noch solidarischer werden

Wir wollen als Stadt Lorsch insgesamt klimafreundlicher werden. In den vergangenen Jahren haben wir bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die zu einer positiven Veränderung des öffentlichen Raums beigetragen haben. Wirklich nachhaltig werden wir als Stadtgemeinschaft aber nur, wenn alle zusammenwirken: Wir als Stadt und Sie als private Eigentümer*in können gemeinsam viel erreichen. Das Ziel unserer Förderung ist den Anteil begrünter Flächen zu erhöhen und die Installation von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung attraktiver zu machen, um unser Stadtgebiet nachhaltiger, grüner und klimafreundlicher zu gestalten. Zusammen lassen wir Lorsch aufblühen!

Gemeinsam können wir viel erreichen

Zu den geförderten Maßnahmen zählen beispielsweise die Dach- und Fassadenbegrünung oder die Entsiegelung und anschließende Begrünung von Flächen. Dadurch können wir die Luftqualität in unserer Stadt noch weiter verbessern. Nicht versiegelte Flächen bieten zudem einen größeren Rückhalt von Regenwasser. Die Umgestaltung eines Schottervorgartens in einen begrünten Vorgarten kann etwa zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Erhöhung der Artenvielfalt beitragen. Durch die geförderte Installation von Photovoltaikanlagen können Sie selbst einen kleinen, aber substanziellen Beitrag zur Energiewende innerhalb unseres Stadtgebiets leisten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden neben Maßnahmen zur Begrünung von Gebäuden auch die Installation von Photovoltaikanlagen für private Wohnhäuser. Lorscher Vereine können einen Antrag auf Bezuschussung von Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen und zur Begrünung ihres Vereinsgeländes stellen.

Wie hoch ist die Förderung

Der Zuschuss pro Objekt beträgt für die jeweiligen Maßnahmen:

  • Dachbegrünung 750,00 EUR
  • Fassadenbegrünung 750,00 EUR
  • Entsiegelung und Begrünung von Flächen 500,00 EUR
  • Umgestaltung eines Schottervorgartens 1.100,00 EUR
  • Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher 1.750,00 EUR
  • Photovoltaik-Anlage ohne Batteriespeicher 1.300,00 EUR
  • Batteriespeicher (zur bestehenden PV-Anlage) 700,00 EUR
  • Balkon Photovoltaik-Anlage 250,00 EUR

Förderfähige Maßnahmen können mit einem maximalen Zuschuss von bis zu 3.000,00 EUR pro Objekt unterstützt werden. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmittel.

Wie kann eine Förderung beantragt werden?

Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen. Die Förderanträge haben wir hier für Sie bereitgestellt. Die Maßnahmen dürfen weder bereits begonnen noch beauftragt sein.

Infobox

Sie haben noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen zur Förderrichtlinie „Lorsch blüht auf“ haben, sind wir natürlich gerne für Sie da. Die Mitarbeiter*innen des Bau- und Umweltamtes stehen Ihnen gerne per Mail unter bmtlrschd oder telefonisch unter der Tel. 0 62 51/59 67-303/-304 für Auskünfte zur Verfügung.

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