Als Stadtgemeinschaft noch solidarischer werden
Wir wollen als Stadt Lorsch
insgesamt klimafreundlicher werden. In den vergangenen Jahren haben wir bereits
zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die zu einer positiven Veränderung des
öffentlichen Raums beigetragen haben. Wirklich nachhaltig werden wir als
Stadtgemeinschaft aber nur, wenn alle zusammenwirken: Wir als Stadt und Sie als
private Eigentümer*in können gemeinsam viel erreichen. Das Ziel unserer Förderung
ist den Anteil begrünter Flächen zu erhöhen und die Installation von Anlagen
zur regenerativen Energiegewinnung attraktiver zu machen, um unser Stadtgebiet nachhaltiger,
grüner und klimafreundlicher zu gestalten. Zusammen lassen wir Lorsch
aufblühen!
Gemeinsam können wir viel erreichen
Zu den geförderten Maßnahmen zählen
beispielsweise die Dach- und Fassadenbegrünung oder die Entsiegelung und anschließende
Begrünung von Flächen. Dadurch können wir die Luftqualität in unserer Stadt
noch weiter verbessern. Nicht versiegelte Flächen bieten zudem einen größeren
Rückhalt von Regenwasser. Die Umgestaltung eines Schottervorgartens in einen
begrünten Vorgarten kann etwa zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Erhöhung
der Artenvielfalt beitragen. Durch die geförderte Installation von Photovoltaikanlagen können Sie selbst einen kleinen, aber substanziellen
Beitrag zur Energiewende innerhalb unseres Stadtgebiets leisten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden neben Maßnahmen
zur Begrünung von Gebäuden auch die Installation von
Photovoltaikanlagen für private Wohnhäuser. Lorscher
Vereine können einen Antrag auf Bezuschussung von Maßnahmen zur Entsiegelung
von Flächen und zur Begrünung ihres Vereinsgeländes stellen.
Wie hoch ist die Förderung
Der Zuschuss pro Objekt beträgt für
die jeweiligen Maßnahmen:
Förderfähige Maßnahmen können mit einem maximalen Zuschuss von bis zu 3.000,00 EUR pro Objekt unterstützt werden. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmittel.
Wie kann eine Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen. Die Förderanträge haben wir hier für Sie bereitgestellt. Die Maßnahmen dürfen weder bereits begonnen noch beauftragt sein.
Sie haben noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen zur Förderrichtlinie „Lorsch blüht auf“ haben, sind wir natürlich gerne für Sie da. Die Mitarbeiter*innen des Bau- und Umweltamtes stehen Ihnen gerne per Mail unter bmtlrschd oder telefonisch unter der Tel. 0 62 51/59 67-303/-304 für Auskünfte zur Verfügung.