Lebenslage: Familie, Kinder und Jugend
Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist jedes Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der oder die Verlobte den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Die Anmeldung ist nach Abschluss der rechtlichen Prüfung sechs Monate gültig. Die Anmeldung sollte persönlich von beiden Verlobten vorgenommen werden. Versteht einer der Verlobten die deutsche Sprache nicht, so ist ein Dolmetscher mitzubringen.
Mitzubringende Unterlagen:
Wenn beide Verlobte deutsch und ledig sind, sind folgende Unterlagen von beiden vorzulegen:
In allen anderen Fällen wenden Sie sich persönlich an unser Standesamt.
Online-Angebot
Die Voranmeldung zur Eheschließung können Sie auch online durchführen:
Voranmeldung zur Eheschließung
Gebühren:
Bei Eheschließungen zwischen zwei Deutschen je nach Stammbuch ca. 100,00 - 170,00 Euro.
Bei Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung je nach Stammbuch ca. 120,00 - 190,00 Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal Hessenfinder mit folgendem Link: