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Eheschließung; Anmeldung

Lebenslage: Familie, Kinder und Jugend

Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist jedes Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der oder die Verlobte den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Die Anmeldung ist nach Abschluss der rechtlichen Prüfung sechs Monate gültig. Die Anmeldung sollte persönlich von beiden Verlobten vorgenommen werden. Versteht einer der Verlobten die deutsche Sprache nicht, so ist ein Dolmetscher mitzubringen.

Mitzubringende Unterlagen:

Wenn beide Verlobte deutsch und ledig sind, sind folgende Unterlagen von beiden vorzulegen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes, wenn dieser nicht Lorsch ist
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (zeitnah ausgestellt durch das Geburtsstandesamt)

In allen anderen Fällen wenden Sie sich persönlich an unser Standesamt.


Online-Angebot

Die Voranmeldung zur Eheschließung können Sie auch online durchführen:
Voranmeldung zur Eheschließung

Gebühren:

Bei Eheschließungen zwischen zwei Deutschen je nach Stammbuch ca. 100,00 - 170,00 Euro.

Bei Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung je nach Stammbuch ca. 120,00 - 190,00 Euro.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal Hessenfinder mit folgendem Link:

https://verwaltungsportal.hessen.de

Zuständige Stelle

Zuständige Mitarbeiter*innen

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