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Sterbefallanzeige und -beurkundung

Lebenslage: Tod

Ein Sterbefall ist dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Verstirbt eine Person im Krankenhaus, so zeigt die Krankenhausverwaltung den Sterbefall an. Verstirbt eine Person nicht im Krankenhaus, so ist der Sterbefall von dem/der nächsten Angehörigen anzuzeigen. Der Sterbefall kann auch von einem bevollmächtigten Bestattungsinstitut angezeigt werden.

Mitzubringende Unterlagen

Vorzulegen sind der Personalausweis der/des Verstorbenen und der von dem Arzt ausgestellte Leichenschauschein. War die/der Verstorbene ledig, so ist eine Geburtsurkunde vorzulegen. War die/der Verstorbene verheiratet, ist eine Eheurkunde vorzulegen. War die/der Verstorbene verwitwet oder geschieden, so muss in der vorzulegenden Eheurkunde ein Vermerk hierüber eingetragen sein. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte persönlich an uns. Wir beraten Sie gerne.

Gebühren:

Sterbeurkunde : 12,00 Euro
Jede weitere Urkunde: 6,00 Euro

Online-Service

Bestatter können die Daten zur Voranzeige von Sterbefällen direkt an das Standesamt schicken:
Voranzeige eines Sterbefalls



Zuständige Stelle

Zuständige Mitarbeiter*innen

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