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Reisepass und Expresspass

Lebenslage: Reisen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass, der zwei bis drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden sollte. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.

Ein Reisepass kann, wenn dieser dringend benötigt wird, im sogenannten Expressverfahren beantragt werden. Bei rechtzeitiger Antragstellung in der Passbehörde und erfolgreicher Übermittlung des Express-Antrags bis spätestens 12 Uhr von der Passbehörde an den Passproduzenten, die Bundesdruckerei GmbH, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen MO-FR, ohne Feiertage) in der Passbehörde zur Abholung bereit. Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich um einen ganz normalen Reisepass.

Gebühren:
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass EUR 37,50 ,
  • für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.

Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass EUR 70,00
  • für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 102,00

Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.

Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  •  die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person,
  • ein biometrisches Lichtbild, das der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht,
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Vorsprache nur persönlich (Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Sorgeberechtigten erscheinen).

Spezielle Hinweise:

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über sonstige Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes.

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