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Neuregelung bei Pass- und Personalausweisbeantragung

Ab 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder zulässig

Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine wichtige Neuerung bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft: Künftig werden ausschließlich digitale, biometrische Lichtbilder akzeptiert. Ziel dieser Maßnahme ist es, Manipulationen an Passbildern zu verhindern und somit die Sicherheit und Qualität der Ausweisdokumente weiter zu erhöhen.

Zum einen können digitale Passbilder bei zertifizierten Fotografen oder Drogeriemärkten erstellt werden. Diese arbeiten mit einem behördlich zertifizierten System, über das das digitale Passbild direkt und sicher über eine Cloud an das zuständige Bürgerbüro übermittelt wird. Antragsteller erhalten einen QR-Code, den sie bei der Beantragung ihres Ausweisdokumentes vorlegen müssen. Mit diesem Code kann das Lichtbild im Bürgerbüro abgerufen werden.
Eine Liste zertifizierter Anbieter finden Sie unter: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Zum anderen kann das Lichtbild vor Ort im Bürgerbüro an einem Fototerminal selbstständig erstellt werden.

In Ausnahmefällen werden Papierfotos noch bis zum 31. Juli 2025 akzeptiert.

Wichtig: Die Pflicht zur digitalen Lichtbildübermittlung gilt ausschließlich für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen. Für andere Dokumente, wie Führerscheine oder Fischereischeine, sind weiterhin Papierfotos erforderlich.

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