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Ehefähigkeitszeugnis

Lebenslage: Familie, Kinder und Jugend

Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis besteht. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des aktuellen oder des letzten Wohnsitzes. Sollte im Inland weder ein Wohnsitz noch ein Aufenthalt bestehen, so ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes zuständig.

Mitzubringende Unterlagen:

Wenn beide Verlobte deutsch und ledig sind, sind folgende Unterlagen von beiden vorzulegen:

1. Reisepass oder Personalausweis,
2. Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes,
3. Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Bei Geburt im Ausland ist eine Geburtsurkunde mit Übersetzung durch eine/n vereidigte/n Übersetzer/in vorzulegen. Besitzt einer der Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht oder war einer der Verlobten bereits verheiratet, so wenden Sie sich bitte persönlich an uns, wir beraten Sie gerne ausführlich bzgl. der vorzulegenden Unterlagen.

Gebühr:

47,00 Euro

23,50 Euro zusätzlich, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.

Zuständige Stelle

Zuständige Mitarbeiter*innen

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