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Personalausweis

Lebenslage: Reisen

Der Personalausweis wird auf Grundlage des „Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" ausgegeben. Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die elektronische Nutzung des Personalausweises. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal:

www.personalausweisportal.de

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.

Pflichten des Ausweisinhabers:

  • "den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat"
  • den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
  • den "Verlust" und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,
  • den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
  • anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

Gebühren:
22,80 Euro (für Personen unter 24 Jahre)
37,00 Euro (für Personen über 24 Jahre)

Erforderliche Unterlagen:

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person. Bei Kindern, welche noch kein Ausweisdokument besitzen, wird die Geburtsurkunde benötigt.
  • ein biometrisches Lichtbild, das der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht (bei Erwachsenen nicht älter als 12 Monate und bei Kindern nicht älter als 6 Monate),
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Vorsprache nur persönlich. (die Person, welches den Ausweis ausgestellt bekommen soll muss bei Beantragung zwecks Identifizierung mit anwesend sein)

Spezielle Hinweise:

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über sonstige Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes.

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