Lebenslage: Reisen
Der Personalausweis wird auf
Grundlage des „Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen
Identitätsnachweis" ausgegeben. Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht
die elektronische Nutzung des Personalausweises. Ausführliche Informationen
über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom
Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal:
www.personalausweisportal.de
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen
Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis
zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien
ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle)
vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen
"Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein
Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für
Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen
die Unterschriften der Sorgeberechtigten.
Pflichten
des Ausweisinhabers:
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Gebühren:
22,80 Euro (für Personen unter 24 Jahre)
37,00 Euro (für Personen über 24 Jahre)
Erforderliche Unterlagen:
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über sonstige Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes.