Lebenslage: Geburt
Eine Geburt ist dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Erfolgt die Geburt in einem Krankenhaus, so zeigt die Krankenhausverwaltung dem Standesamt die Geburt an. Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von der Mutter oder dem Vater persönlich unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Bescheinigung der Hebamme bei dem Standesamt angezeigt werden.
Sind die Eltern beide deutsch und verheiratet, wird eine Eheurkunde benötigt. In allen anderen Fällen wird eine individuelle persönliche oder telefonische Beratung angeboten.
Krankenhäuser können die Daten zur Voranzeige von Geburten direkt an das Standesamt schicken:
Voranzeige einer Geburt