Lebenslage:
Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen. Keine Einbürgerung ist dagegen erforderlich, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt erworben wurde (z. B. wenn ein Elternteil bereits im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist).
Antragstellung:
Sie können das Formular zu Einbürgerungsantrag auch online ausfüllen. Hier gelangen Sie zum Onlineformular.
Das Einbürgerungsverfahren beginnt mit einem Antrag, dem verschiedene Unterlagen beizufügen sind. Zuständig für die Beratung und Entgegennahme der Einbürgerungsanträge sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes Lorsch. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen elektronisch an das Regierungspräsidium Drmstadt weitergeleitet. Von dort wird ein Gebührenvorschuss – in der Regel in Höhe einer Verwaltungsgebühr von 255 Euro – erhoben. Es werden auch Auskünfte bei anderen Behörden (in der Regel Polizei, Bundeszentralregister, Landesamt für Verfassungsschutz) eingeholt. Nach Vorlage aller Stellungnahmen wird dann der Antrag abschließend geprüft, beschieden und ggf. die Einbürgerungsurkunde gefertigt, welche dann von der unteren Verwaltungsbehörde der Antragstellerin oder dem Antragsteller ausgehändigt wird.
Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen finden Sie hier: Einbürgerungsvoraussetzungen
Hintergründe zur Einbürgerung:
Die Bundesrepublik Deutschland hat aus verfassungspolitischen Gründen ein staatliches Interesse daran, dass Menschen, die im Bundesgebiet auf Dauer leben, auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Kein Staat kann es auf Dauer hinnehmen, dass ein zahlenmäßig bedeutender Teil der Bevölkerung über Generationen hinweg außerhalb der staatlichen Gemeinschaft und außerhalb der Loyalitätspflichten ihm gegenüber steht. Auch in einer Bilanz von Rechten und Pflichten aus der Sicht der Ausländerinnen und Ausländer überwiegen regelmäßig die mit dem Erwerb der deutsche Staatsangehörigkeit verbundenen Vorteile; Freizügigkeit und Berufsfreiheit, Politische Betätigung und Wahlrecht, Ausweisungs- und Auslieferungsschutz, Reiseerleichterung.