Die Auftragsgrundlagen für eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind verankert in:
Grundgesetz Art. 3 Abs.
2,
Hessische Gemeindeordnung § 4b
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)
Serviceleistungen:
Die Kommunale
Gleichstellungsbeauftragte ist auch ebenso unter 0170/1641098
(auch Notruftelefon) zu erreichen. Bitte vereinbaren Sie
telefonisch einen Gesprächstermin
Gebäude Stadthaus, Raum 019
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
64653 Lorsch
0 62 51/59 67-105
0 62 51/59 67-100
gleichstellungsbeauf@lorsch.de
Regelmäßige Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: DO 10.00 - 18.00 Uhr