Die Stadtverwaltung erinnert an die Straßenreinigungspflicht
Getreu dem Motto „Ordnung muss irgendwo sein, bei mir aber nicht!“ wird die Verpflichtung zur Straßenreinigung von so manchem interpretiert. „Die Verpflichtung zur Straßenreinigung ist allseits bekannt, doch weisen wir regelmäßig darauf hin und bitten die Anlieger*innen, hier ihrer bestehenden Pflicht nachzukommen“, erklärt Rainer Dluzak, Leiter des Ordnungsamts. Alle wollen eine schöne Stadt – aber das geht nur, wenn die Bürger*innen mitmachen.
Mit schöner Regelmäßigkeit kehrt daher das Thema auf der Agenda der Stadtverwaltung wieder. Gerade im Frühjahr sprießt es an allen Ecken und Enden – und diese Feststellung ist keineswegs freudig. Denn was da sprießt und grünt ist das Unkraut auf den Gehwegen, entlang der Zäune und Grundstücksgrenzen zum öffentlichen Straßenraum hin. Es werden daher alle Anwohner*innen gebeten, ihren Reinigungspflichten nachzukommen.
Einmal die Woche heißt es: „Bitte
die Gass‘ kehren“!
Die
an die jeweilige Liegenschaft angrenzenden Trottoirs samt Straßenrinnen und
dazugehörigen Parkplätzen sind einmal pro Woche zu kehren. Überhängende Zweige
und Äste sind über den Gehwegen bis auf eine Höhe von 2,40 m und über
Fahrbahnen bis in eine Höhe von 4,50 m zurückzuschneiden. Nicht zulässig ist
es, den Unrat einfach in den Gulli zu fegen. Die dadurch immer wieder verursachten
Abflussverstopfungen führen dann zu Überschwemmungen auf den Straßen. Der Straßenkehricht
darf aber auch nicht einfach dem Nachbarn zugeführt werden, sondern ist in der
schwarzen Restmülltonne besser aufgehoben.
„Im
Grunde setzen wir auf den Gemeinsinn und die Einsicht der Lorscher*innen“, sagt
Bürgermeister Christian Schönung. Doch lässt er keinen Zweifel: „Aber wenn
alles gute Zureden und Erinnern und Verwarnen keinen Erfolg zeigt, werden eben
auch Bußgeldverfahren fällig.“ Bis zu 1000 € Bußgeld kann hier bei
Zuwiderhandlung verhängt werden.
Weitere Informationen unter
https://lorsch.de/de/cityweb/dienstleistungen/2581024303.php