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Wohnsitz abmelden

Lebenslage: Bauen und Wohnen

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben. Eine Abmeldung ist nicht erforderlich, wenn Sie innerhalb Deutschlands eine neue Wohnung beziehen und sich dort anmelden.

Gebühren:
Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderausweis/ggf. Geburtsurkunde als Identitätsnachweis auch aller Familienmitglieder, die ggf. mit abgemeldet werden.
  • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
  • Vorsprache persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten mit Ausweisdokumenten

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