Lebenslage: Bauen und Wohnen
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben. Eine Abmeldung ist nicht erforderlich, wenn Sie innerhalb Deutschlands eine neue Wohnung beziehen und sich dort anmelden.
Gebühren:
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Erforderliche Unterlagen: