Lebenslage: Bauen und Wohnen
Wer in Lorsch bauen will wird im städtischen Bau- und Umweltamt umfangreich beraten, unter anderem zum konkreten Vorhaben und den zu beachtenden Vorschriften (siehe hierzu auch " Bauleitplanung ").
Außerdem werden die Unterlagen für genehmigungsfreie und von der Genehmigung freigestellte Bauvorhaben (nach §§63 und 64 HBO) entgegen genommen.
Darüber hinaus wird auch im Kreisbauamt beraten, insbesondere zu Fragen der HBO und zu genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben.
Besonderheiten:
Der Bauvorlagenerlass mit entsprechenden Anlagen und Formularen ist auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung eingestellt! Die Formulare können am PC in Acrobat Reader ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Gebühren:
Siehe Verwaltungskostensatzung .
Mitzubringende Unterlagen:
Planunterlagen soweit vorhanden, Flurstücksbezeichnung und/oder Adresse.
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