Lebenslage: Bauen und Wohnen
Auf Antrag stellt Ihnen die
Meldebehörde eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus.
Voraussetzung ist das Vorhandensein einer Haupt- oder Nebenwohnung in Lorsch.
Bescheinigungen
für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt
oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Benötigte Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder
Reisepass (falls nicht vorhanden Personenstandsurkunde)
Eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung mit
Lesehilfe (Übersetzung) ist in folgenden Sprachen erhältlich:
Bulgarisch, Dänisch, Estnisch, Französisch, Irisch,
Kroatisch, Litauisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowenisch,
Tschechisch, Englisch, Finnisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Maltesisch,
Polnisch, Rumänisch, Slowenisch, Spanisch, Ungarisch.
Einfache Meldebescheinigung 10,00 Euro
Erweiterte Meldebescheinigung 15,00 Euro
Einfache Meldebescheinigung mit Lesehilfe (Übersetzung)
20,00 €
Erweiterte Meldebescheinigung
mit Lesehilfe (Übersetzung) 25,00€