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Meldebescheinigung

Lebenslage: Bauen und Wohnen

Auf Antrag stellt Ihnen die Meldebehörde eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus. Voraussetzung ist das Vorhandensein einer Haupt- oder Nebenwohnung in Lorsch.

Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Benötigte Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass (falls nicht vorhanden Personenstandsurkunde)

Eine einfache Meldebescheinigung enthält:

  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält:

  • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften, mit Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Familienstand
  • Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift


Eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung mit Lesehilfe (Übersetzung) ist in folgenden Sprachen erhältlich:
Bulgarisch, Dänisch, Estnisch, Französisch, Irisch, Kroatisch, Litauisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowenisch, Tschechisch, Englisch, Finnisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Maltesisch, Polnisch, Rumänisch, Slowenisch, Spanisch, Ungarisch.

Gebühren:

Einfache Meldebescheinigung 10,00 Euro
Erweiterte Meldebescheinigung 15,00 Euro

Einfache Meldebescheinigung mit Lesehilfe (Übersetzung) 20,00 €
Erweiterte Meldebescheinigung mit Lesehilfe (Übersetzung) 25,00€

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