Lebenslage: Bauen und Wohnen
Die Bauaufsichtsbehörden (Kreisbauamt Heppenheim) haben die Bauakten dauerhaft aufzubewahren. Diese enthalten unter anderem erteilte Baugenehmigungen mit den dazugehörigen Bauvorlagen/ Baubeschreibungen, Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Freiflächengestaltungsplan), statische Nachweise etc. Bei einem berechtigten Interesse kann Einsicht in die Bauakten gewährt werden.
Ein berechtigtes Interesse kann unter anderem bei den dinglich Berechtigten am Grundstück (beispielsweise Grundstückseigentümern) angenommen werden. Soweit die Einsicht gestattet ist, können Abschriften oder Auszüge gefordert werden.
Auszugsweise sind diese Unterlagen auch im städtischen Bau- und Umweltamt vorhanden. Dort können ebenfalls unter den o.g. Bedingungen Kopien erstellt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
Berechtigungsnachweis, evtl. Vollmacht
Gebühren:
Kreisbauamt: Bitte direkt dort nachfragen.
Bauamt- und Umweltamt der
Stadt Lorsch: Verfielfältigungskosten und ggfs. Versandkosten, Berechnung im
Einzelfall gemäß Verwaltungskostensatzung
Besonderheiten:
Um Terminvereinbarung wird gebeten.