DE | EN | FR

Bauakten-Einsichtnahme

Lebenslage: Bauen und Wohnen

Die Bauaufsichtsbehörden (Kreisbauamt Heppenheim) haben die Bauakten dauerhaft aufzubewahren. Diese enthalten unter anderem erteilte Baugenehmigungen mit den dazugehörigen Bauvorlagen/ Baubeschreibungen, Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Freiflächengestaltungsplan), statische Nachweise etc. Bei einem berechtigten Interesse kann Einsicht in die Bauakten gewährt werden.

Ein berechtigtes Interesse kann unter anderem bei den dinglich Berechtigten am Grundstück (beispielsweise Grundstückseigentümern) angenommen werden. Soweit die Einsicht gestattet ist, können Abschriften oder Auszüge gefordert werden.

Auszugsweise sind diese Unterlagen auch im städtischen Bau- und Umweltamt vorhanden. Dort können ebenfalls unter den o.g. Bedingungen Kopien erstellt werden.

Mitzubringende Unterlagen:

Berechtigungsnachweis, evtl. Vollmacht

Gebühren:

Kreisbauamt: Bitte direkt dort nachfragen.
Bauamt- und Umweltamt der Stadt Lorsch: Verfielfältigungskosten und ggfs. Versandkosten, Berechnung im Einzelfall gemäß Verwaltungskostensatzung

Besonderheiten:

Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge. Dazu werden auch Cookies eingesetzt. Datenschutzinformationen