Lebenslage: Familie, Kinder und Jugend, Ordnung und Sicherheit
Wer noch
nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss
sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung)
unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht
beschäftigen.
Hierfür wird
Online-Service:
Den Untersuchungsberechtigungsschein können Sie auch online beantragen:Untersuchungsberechtigungsschein
Gebühren:
Gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis bzw. der Reisepass oder der Kinderausweis