Lebenslage: Ordnung und Sicherheit
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.
Benötigt werden für
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und
handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen
Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden.
Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag
unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung
zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung
erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die
Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Für weitere Informationen:
www.wahlen.hessen.de