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Vorläufiger Reisepass

Lebenslage: Reisen

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines Express-Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten und müssen auch in Begleitung eines Sorgeberechtigten erscheinen.

Gebühren:
26,00 Euro

Erforderliche Unterlagen:

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person,
  • ein biometrisches Lichtbild, das der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht,
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • geeignete Nachweise des kurzfristigen Reisebeginns,
  • Vorsprache nur persönlich.

Spezielle Hinweise:

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über sonstige Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes.

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