Lebenslage: Ordnung und Sicherheit
Sie suchen eine Person und möchten deren Familienname, Vorname, Doktorgrad oder derzeitige Anschrift erfahren? Dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.
Im
Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der
Meldebehörde
Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen
Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten
Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob
Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten
Person erteilt,
liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache
Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im
Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der
Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen
des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, frühere Namen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift.
Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
§ 44 Bundesmeldegesetz (BMG)
Keine weiteren Hinweise vorhanden
Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Keine weiteren Hinweise vorhanden
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Keine weiteren Hinweise vorhanden
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.