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KFZ Angelegenheiten

Lebenslage: Ordnung und Sicherheit

Zuständig für alle KFZ Angelegenheiten ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Im Kreis Bergstraße erhalten Sie diese Leistung bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim.

Bestimmte Aufgaben rund um die Zulassung eines Fahrzeugs wurden an bestimmte Städte und Gemeinden im Kreis Bergstraße -sogenannte Delegationsgemeinden-delegiert.


Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeugs
Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit HP-Kennzeichen auf den gleichen Halter
Namen-und Anschriftenänderung (innerhalb Kreis Bergstraße) im Fahrzeugdokument
Die Ummeldung oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit einem Kfz-Kennzeichen von außerhalb des Kreises Bergstraße kann von einer Delegationsgemeinde nicht durchgeführt werden.

Weitere Informationen bezüglich den erforderlichen Unterlagen und Vordrucken können Sie über folgenden Link abrufen: Zulassungsstelle

Spezielle Hinweise:
KFZ Angelegenheiten können zum Teil über folgenden Link online erledigt werden: https://stvaportal.kreis-bergstrasse.de/

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