Lebenslage: Ordnung und Sicherheit
Zuständig für alle KFZ Angelegenheiten ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Im Kreis Bergstraße erhalten Sie diese Leistung bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim.
Bestimmte Aufgaben rund um die Zulassung eines Fahrzeugs wurden an bestimmte Städte und Gemeinden im Kreis Bergstraße -sogenannte Delegationsgemeinden-delegiert.
Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeugs
Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit HP-Kennzeichen auf den gleichen Halter
Namen-und Anschriftenänderung (innerhalb Kreis Bergstraße) im Fahrzeugdokument
Die Ummeldung oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit einem Kfz-Kennzeichen von außerhalb des Kreises Bergstraße kann von einer Delegationsgemeinde nicht durchgeführt werden.
Weitere Informationen bezüglich den erforderlichen Unterlagen und Vordrucken können Sie über folgenden Link abrufen: Zulassungsstelle
Spezielle Hinweise:
KFZ Angelegenheiten können zum Teil über folgenden Link online erledigt werden: https://stvaportal.kreis-bergstrasse.de/