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KFZ Angelegenheiten

Lebenslage:

Zuständig für alle KFZ Angelegenheiten ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Im Kreis Bergstraße erhalten Sie diese Leistung bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim.

Bestimmte Aufgaben rund um die Zulassung eines Fahrzeugs wurden an bestimmte Städte und Gemeinden im Kreis Bergstraße -sogenannte Delegationsgemeinden-delegiert.

  • Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs mit HP-Kennzeichen auf neuen Halter
  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeugs
  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit HP-Kennzeichen auf den gleichen Halter
  • Namen-und Anschriftenänderung (innerhalb Kreis Bergstraße) im Fahrzeugdokument
  • Ausstellung Ersatzfahrzeugschein (bei Verlust oder Diebstahl)

Die Ummeldung oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit einem Kfz-Kennzeichen von außerhalb des Kreises Bergstraße kann von einer Delegationsgemeinde nicht durchgeführt werden.

Weitere Informationen bezüglich den erforderlichen Unterlagen und Vordrucken können Sie über folgenden Link abrufen:

https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/verkehr-und-strasse/fahrzeugzulassungen/#accordion-1-2

Spezielle Hinweise:

KFZ Angelegenheiten können zum Teil über folgenden Link online erledigt werden: https://stvaportal.kreis-bergstrasse.de/

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