Lebenslage: Bauen und Wohnen
Nach der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Lorsch (Parkgebührenordnung) kann für Anwohner der Innenstadt unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung (Bewohner-Parkausweis) erteilt werden, um im innerstädtischen Bereich auf den Parkplätzen auf denen das Parken nur während des Laufs einer Parkuhr oder der Bedienung eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, ihr Fahrzeug auf den ausgewiesenen Parkflächen, ohne Beachtung der Höchstparkdauer und ohne Gebühr/ Bedienung am Parkscheinautomaten, zu parken.
Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung zur
Erhebung von Parkgebühren der Stadt Lorsch (Parkgebührenordnung).