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Wettbürosteuer

Lebenslage: Gewerbe

Die Stadt Lorsch erhebt eine Steuer auf das im Stadtgebiet ausgeübte Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals, Wettautomaten o.ä. Wettvorrichtungen) auch das Mitverfolgen der Wettangebote bzw. Wettergebnisse ermöglichen, als örtliche Aufwandssteuer nach Maßgabe der aktuell gültigen Satzung.

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