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Reisevollmacht für Minderjährige

Lebenslage: Reisen

Minderjährige Kinder und Jugendliche verreisen nicht immer zusammen mit ihren Eltern bzw. beiden Sorgeberechtigten. Sobald sie nur mit einem Elternteil, den Großeltern, Freunden oder mit einer Organisation (z.B. Sportverein oder Sprachreise) ins Ausland reisen, dann ist empfehlenswert eine Einverständniserklärung bzw. eine sogenannte Reisevollmacht der Sorgeberechtigten mit sich zu führen. Damit können Probleme bei der Einreise vermieden werden.

Die Reisevollmacht muss persönlich im Bürgerbüro ausgefüllt und von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Im Anschluss wird die Reisevollmacht und die persönlich geleisteten Unterschriften direkt vor Ort amtlich beglaubigt.

Gebühren:

gebührenfrei

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweisdokumente, i.d.R. der Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Personen,
  • Vorsprache nur persönlich.

Spezielle Hinweise: Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über sonstige Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes.

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