Lebenslage: Ordnung und Sicherheit
Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist und am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen möchte, erhält auf Antrag von der Gemeinde einen Wahlschein und die für eine Briefwahl notwendigen Unterlagen.
Ein Wahlscheinantrag finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Vor jeder Wahl stellen wir auch ein elektronisches Antragsformular auf unserer Internetseite (www.lorsch.de) zur Verfügung.
Auch die Beantragung z.B. durch E-Mail oder Telefax ist zulässig. Hierfür
werden folgende Angaben benötigt:
Der
Wahlschein kann auch persönlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden, eine
telefonische Antragsstellung reicht aber nicht aus.
Voraussetzungen
Sie müssen wahlberechtigt sein.