Lebenslage: Ordnung und Sicherheit
Auf der Grundlage des Hessischen Ortsgerichtgesetzes besteht in Lorsch als Rechtspflegeeinrichtung und Hilfsbehörde der Justiz ein Ortsgericht (Ortsgerichtsvorsteher Klaus Schwab).
Die Ortsgerichtsmitglieder (Ortsgerichtsvorsteher und Ortsgerichtsschöffen) üben ein Ehrenamt aus und werden von der Stadtverordnetenversammlung auf 10 bzw. 5 Jahre gewählt und von dem Direktor des zuständigen Amtsgerichtes ernannt.
Dem Ortsgericht Lorsch gehören derzeit folgende Mitglieder an:
Ortsgerichtsschöffe Dr. Wolfgang Egel-Hess
2)
Im Bedarfsfall hat das Ortsgericht Nachlasssicherungen vorzunehmen (z.B.
Erhaltung und Sicherstellung von Geld- und Sachwerten, Sicherstellung von
Testamenten, Anbringung von Siegeln).
Diese Tätigkeiten hat der Ortsgerichtsvorsteher zusammen mit einem Ortsgerichtsschöffen durchzuführen.
3)
Schließlich nimmt das Ortsgericht auf Antrag Wertschätzungen von Grundstücken
und Gebäuden vor (z.B. bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidung, Verkäufen
usw.). Aber auch die Wertschätzung von beweglichen Sachen, Schäden an
Grundstücken etc. ist Aufgabe des Ortsgerichtes. Auch bei Einhaltung und
Festsetzung von Grundstücksgrenzen ist die Mitwirkung des Ortsgerichtes
gegeben.
Diese Maßnahmen werden vom Ortsgerichtsvorsteher und zwei weiteren Ortsgerichtsschöffen durchgeführt.
Sprechstunden
Dienstags: 9:00 bis 11:00 Uhr nach Absprache
Oder zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Büro des Ortsgerichtes
Stadthaus
Erdgeschoss Zimmer 18
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
64653 Lorsch
0 62 51/59 67-120
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