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Gewerbeanmeldung / Abmeldung / Ummeldung

Lebenslage: Gewerbe

Das Gewerbeamt übernimmt die Registrierung von Gewerbe-Anmeldungen, -Ummeldungen und -Abmeldungen und erteilt Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister.

Gebühren:

15,00 Euro Auskünfte
36,00 Euro Anmeldungen/Ummeldungen/Abmeldungen

Weitere Informationen:

Gewerbeanmeldung:

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen u.a.:

  • sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens

Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
  • Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen (Geschäftsführer, Vorstand)

Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, und das Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.

Gewerbeummeldung:

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Gewerbeabmeldung:

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der Gemeinde angezeigt werden.
 
Erforderliche Unterlagen:

Nachfolgend aufgeführt finden Sie die erforderlichen Dokumente. Bitte beachten Sie, dass manche Unterlagen nur bei entsprechenden Gesellschaftsform Ihrer Firma erforderlich sind.

  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Nachweis Eintragung bei der Handwerkskammer
  • Vereinsregisterauszug
  • Fotokopie des Gesellschaftsvertrages mit Angabe eines vertretungsberechtigten Organs
  • Gewerbe-Anmeldung (Antragsformular)

Die Gewerbemeldung kann entweder persönlich während der Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle vorgenommen werden (bringen Sie hierfür bitte Ihren Ausweis mit) oder schriftlich mit Formular.

Weitergehende Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen, das den Meldeformularen beigefügt ist.

Information zum Gewerbeschein

Die Anzeige zur Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Gewerbes beträgt 28,00 Euro. Wenn Sie eine Empfangsbescheinigung (Gewerbeschein) nach § 15 Gewerbeordnung wünschen, wird eine Gebühr in Höhe von zusätzlich 8,00 Euro je Gewerbetreibenden erhoben (siehe auch zweite Seite der Meldeformulare).

Information zu Auskünften aus dem Gewerbemelderegister

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister erteilt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage erforderlich, bei der Sie bitte folgende Punkte beachten:
Für eine Grundauskunft (Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit) ist die Darlegung und Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erforderlich. Für eine erweiterte Auskunft (zusätzliche Angaben: z.B. Privatanschrift, Beginndatum) muss der Nachweis eines rechtlichen Interesses erfolgen (z.B. durch Kopie der zugrundeliegenden Ausgangsrechnung /Auszüge aus vertraglichen Vereinbarungen / ggf. Mahnbescheid). Die Gebühr für eine Auskunft beträgt je Gewerbebetrieb 15,00 Euro.

Spezielle Hinweise:

Gewerbemeldungen können über den Link der Dienstleistungsplattform „Einheitlicher Ansprechpartner“ des Landes Hessen getätigt werden: https://eah.hessen.de/

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