Lebenslage: Gewerbe
Das Gewerbeamt übernimmt die Registrierung von Gewerbe-Anmeldungen, -Ummeldungen und -Abmeldungen und erteilt Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister.
Gebühren:
15,00 Euro Auskünfte
36,00 Euro Anmeldungen/Ummeldungen/Abmeldungen
Weitere Informationen:
Gewerbeanmeldung:
Der Beginn
eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer
Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der
zuständigen Behörde angemeldet werden.
Ein Gewerbe
ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte,
in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum
Gewerbe zählen u.a.:
Anzeigepflichtige
Gewerbetreibende sind:
Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, und das Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.
Gewerbeummeldung:
Die Verlegung eines stehenden
Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung
der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Gewerbeabmeldung:
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer
vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer
unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes
muss ebenfalls bei der Gemeinde angezeigt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Nachfolgend aufgeführt finden Sie die erforderlichen Dokumente. Bitte beachten Sie, dass manche Unterlagen nur bei entsprechenden Gesellschaftsform Ihrer Firma erforderlich sind.
Die Gewerbemeldung kann entweder persönlich während der Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle vorgenommen werden (bringen Sie hierfür bitte Ihren Ausweis mit) oder schriftlich mit Formular.
Weitergehende Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen, das den Meldeformularen beigefügt ist.
Information zum Gewerbeschein
Die Anzeige zur Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Gewerbes beträgt 28,00 Euro. Wenn Sie eine Empfangsbescheinigung (Gewerbeschein) nach § 15 Gewerbeordnung wünschen, wird eine Gebühr in Höhe von zusätzlich 8,00 Euro je Gewerbetreibenden erhoben (siehe auch zweite Seite der Meldeformulare).
Information zu Auskünften aus dem Gewerbemelderegister
Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem
Gewerbemelderegister erteilt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage
erforderlich, bei der Sie bitte folgende Punkte beachten:
Für eine Grundauskunft (Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit) ist die
Darlegung und Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erforderlich. Für
eine erweiterte Auskunft (zusätzliche Angaben: z.B. Privatanschrift,
Beginndatum) muss der Nachweis eines rechtlichen Interesses erfolgen (z.B.
durch Kopie der zugrundeliegenden Ausgangsrechnung /Auszüge aus vertraglichen
Vereinbarungen / ggf. Mahnbescheid). Die Gebühr für eine Auskunft beträgt je
Gewerbebetrieb 15,00 Euro.
Gewerbemeldungen können über den Link der Dienstleistungsplattform „Einheitlicher Ansprechpartner“ des Landes Hessen getätigt werden: https://eah.hessen.de/