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Wohnsitz anmelden

Lebenslage: Bauen und Wohnen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus ggfs. die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen. (siehe „Auskunfts- und Übermittlungssperren“)

Gebühren:

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adressdaten in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen, für die ggfs. Gebühren erhoben werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderausweis/ggf. Geburtsurkunde zur Änderung der Wohnungsangaben und als Identitätsnachweis auch aller Familienmitglieder, die ggf. mit abgemeldet werden.
  • Wohnungsgeberbestätigung (siehe „Wohnungsgeberbestätigung“)
  • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderausweis/ggf. Geburtsurkunde als Identitätsnachweis auch aller Familienmitglieder, die ggf. mit abgemeldet werden.
  • Geburtsurkunden aller zuziehender Personen, standesamtliche Urkunden (z.B. Heiratsurkunde)
  • Vorsprache persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten mit Ausweisdokumenten

Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt von aus dem Ausland zugezogenen Personen, die bereits vorher einen Wohnsitz in Deutschland hatten:

  • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)

betreuten Personen:

  • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis

Personen, die nicht  selbst erscheinen können:

  • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit den selben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.

Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde). 

Zuständige Stelle

Zuständige Mitarbeiter*innen

Dokumente

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