Lebenslage: Bauen und Wohnen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus ggfs. die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen. (siehe „Auskunfts- und Übermittlungssperren“)
Gebühren:
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung
auch die Adressdaten in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen, für die ggfs.
Gebühren erhoben werden.
Erforderliche Unterlagen:
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt von aus dem Ausland zugezogenen Personen, die bereits vorher einen Wohnsitz in Deutschland hatten:
betreuten Personen:
Personen, die nicht selbst erscheinen können:
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit den selben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).