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Helm- und Gurtbefreiung

Lebenslage: Ordnung und Sicherheit

Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte, sowie von der Helmtragepflicht, können sich Personen im Ausnahmefall befreien lassen.

Anspruchsvoraussetzungen:
Befreiung Gurtanlegepflicht:

  • Das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
  • Die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt

Befreiung Schutzhelmtragepflicht

  • Das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Die Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.

Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zuständige Stelle

Zuständige Mitarbeiter*innen

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