Lebenslage: Ordnung und Sicherheit
Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte, sowie von der Helmtragepflicht, können sich Personen im Ausnahmefall befreien lassen.
Anspruchsvoraussetzungen:
Befreiung Gurtanlegepflicht:
Befreiung Schutzhelmtragepflicht
Die Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.
Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für
Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).