Lebenslage: Ordnung und Sicherheit
Das
Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister
enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, wie
gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von
Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit, gewisse
Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden
sind, sein.
Sie können das Führungszeugnis auch direkt online beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de
Gerne können Sie auch persönlich bei uns ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen.
In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen
Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des
Führungszeugnisses.
Es gibt 2 Arten:
Für private Zwecke (Beleg-Art N):
Beide Arten
werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt)
erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn
das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des
achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche
Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine
Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu
Minderjährigen aufzunehmen.
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit
eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, können Sie auch
ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In diesem Fall wird Ihr
Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung über Eintragungen im dortigen
Strafregister gebeten. Die mitgeteilten Eintragungen werden vollständig und in
der übermittelten Sprache in Ihr Führungszeugnis aufgenommen.
Ein Führungszeugnis kann jedermann beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet
hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch
diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt
werden.
Gebühren:
13,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
Seit dem 01.09.2014 können Sie das einfache oder erweiterte Führungszeugnis im Internet über den Link https://www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen und bezahlen.
Damit wurde ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.
Das Online-Portal soll aber die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Bundesamt für Justiz (BfJ)
53094 Bonn
Telefon: +49 228 - 99 410-40
Telefax: +49 228 - 99 410-5050
Gebühren:
13,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie
Hinweis: Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen.
Alle Informationen finden Sie auch in dieser Broschüre: