Lebenslage: Ordnung und Sicherheit
Das
Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister
enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, wie
gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von
Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit, gewisse
Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden
sind, sein.
Sie können das Führungszeugnis auch direkt online beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de
Gerne können Sie auch persönlich bei uns ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen.
In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen
Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des
Führungszeugnisses.
Es gibt 2 Arten:
Für private Zwecke (Beleg-Art N):
Beide Arten
werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt)
erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn
das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des
achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche
Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine
Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu
Minderjährigen aufzunehmen.
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit
eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, können Sie auch
ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In diesem Fall wird Ihr
Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung über Eintragungen im dortigen
Strafregister gebeten. Die mitgeteilten Eintragungen werden vollständig und in
der übermittelten Sprache in Ihr Führungszeugnis aufgenommen.
Ein Führungszeugnis kann jedermann beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet
hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch
diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt
werden.
Gebühren:
13,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
Spezielle Hinweise:
Das einfache oder erweiterte Führungszeugnis kann im
Internet über den Link Führungszeugnis Bund beantragt
und bezahlt werden.
Damit wurde ein System geschaffen, das für alle flexibel zu
nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.
Das Online-Portal soll aber die klassische Antragstellung
nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort
bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Hinweis: Im Rahmen der Online-Beantragung müssen
bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden.
Nachweise sind hochzuladen.
An wen muss ich mich wenden?
Bundesamt für Justiz (BfJ)
53094 Bonn
Telefon: +49 228 - 99 410-40
Telefax: +49 228 - 99 410-5050
Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
(Die AusweisApp kann im Internetauftritt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heruntergeladen werden)
Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Hinweis: Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen.