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Nachtarbeitsgenehmigung

Lebenslage: Ordnung und Sicherheit

Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sind in Einzelfällen Ausnahmen von den generellen Nachtruhezeiten (20:00 Uhr bis 07:00 Uhr) zulässig, welche jedoch einer Ausnahmegenehmigung bedürfen.
Diese kann erteilt werden, wenn ein schriftlicher Antrag mit entsprechender Begründung eingereicht wird, es besteht kein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung.

Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes sind zu beachten.
 
Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungskostenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV)

Zuständige Stelle

Zuständige Mitarbeiter*innen

Dokumente

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