Lebenslage: Ordnung und Sicherheit
Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, in welchem alle der
Meldepflicht unterliegenden Personen mit ihrer aktuellen Anschrift sowie mit
weiteren personenbezogenen Daten, sogenannten Meldedaten, erfasst werden. Die
in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden zunächst von
öffentlichen Stellen genutzt. In erster Linie geht es darum, die
meldepflichtige Person mit ihrer Wohnanschrift im Melderegister zu erfassen,
aber auch weitere grundlegende Daten werden dort gespeichert. Diese Daten
werden von den Meldebehörden an andere öffentliche Stellen auf der Grundlage
von Rechtsvorschriften weitergegeben.
Viele öffentliche Aufgaben können nur mit Hilfe aktueller und richtiger
Meldedaten erfüllt werden. Beispielsweise werden Pässe und Personalausweise in
der Regel auf der Grundlage der Meldedaten ausgestellt, ohne dass die
antragstellende Person stets eine Personenstandsurkunde vorlegen muss.
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass das
Melderegister immer auf dem aktuellen Stand ist und die personenbezogenen Daten
korrekt eingetragen sind. Die Meldebehörde kann bei Bekanntgabe von
Unrichtigkeiten von Amts wegen Korrekturen durchführen oder die betroffene
Person um ihre Mithilfe bitten. Auf der anderen Seite kann auch ein jeder
Bürger, bei Unrichtigkeiten einen Antrag auf Berichtigung des Melderegisters
stellen.
Gebühren:
gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen: