Lebenslage: Gewerbe, Ordnung und Sicherheit
Wenn ein
Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen
oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt
dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
Inhalt der
Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf
unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen
verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung
von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende
ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und
Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Gebühren
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr
richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten
Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Anträge / Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und
die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.