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Fotokopien, Beglaubigung von Fotokopien

Lebenslage: Ordnung und Sicherheit

Fotokopien von Schriftstücken können auf Wunsch im Bürgerbüro angefertigt werden.

Erforderliche Unterlagen:
Für eine Fotokopie wird lediglich das Originaldokument benötigt.

Gebühren:
0,10 Euro pro Kopie
 
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

Erforderliche Unterlagen:
Für eine beglaubigte Fotokopie wird lediglich das Originaldokument benötigt.

Gebühren:
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien, die die Behörde selbst herstellt:
3,00 Euro pro Beglaubigung
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien in anderen Fällen:
6,00 Euro pro Beglaubigung

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