Lebenslage: Ordnung und Sicherheit
Fotokopien von Schriftstücken können auf Wunsch im
Bürgerbüro angefertigt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Für eine
Fotokopie wird lediglich das Originaldokument benötigt.
Gebühren:
0,10 Euro pro Kopie
Mit einer Beglaubigung wird die
Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen,
Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem
Original bestätigt.
Erforderliche Unterlagen:
Für eine
beglaubigte Fotokopie wird lediglich das Originaldokument benötigt.
Gebühren:
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien, die die Behörde
selbst herstellt:
3,00 Euro pro Beglaubigung
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien in anderen Fällen:
6,00 Euro pro Beglaubigung