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Geldspielgeräte

Lebenslage: Gewerbe

Erteilung einer Erlaubnis nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung

Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken Spielgeräte mit Geld- oder Warengewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

Sie dürfen nur Spielgeräte aufstellen, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.
Zudem benötigen Sie die schriftliche Bestätigung der zuständigen Ordnungsbehörde über die Geeignetheit des Aufstellungsortes der Spielgeräte. Außerdem müssen Sie als Gewerbetreibender Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte
  • Auszug aus dem zentralen Vollstreckungsportal des Amtsgerichts Hünfeld

Seit dem 01.09.2013 müssen Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen, zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz (IHK-Unterrichtungsnachweis)
  • Nachweis eines Sozialkonzeptes einer öffentlich anerkannten Institution, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll

Gebühren und Antragsformular:
Bitte setzen Sie sich direkt mit der zuständigen Behörde (siehe unten) in Verbindung, um ggf. weitere Informationen über die Gebühren und das Antragsformular zu erhalten.

Geldspielgeräte - Antrag auf Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen, dürfen Sie diese nur an Orten aufstellen, die dafür geeignet sind. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Aktuelle Gewerbeanmeldung/- ummeldung über die Aufstellung von Spielautomaten
  • Aufstellerlaubnis nach §33c Abs. 1 GewO

Gebühren und Antragsformular:
Bitte setzen Sie sich direkt mit der zuständigen Behörde (siehe unten) in Verbindung, um ggf. weitere Informationen über die Gebühren und das Antragsformular zu erhalten.

Zuständige Stelle

Zuständige Mitarbeiter*innen

Spezielle Hinweise:

Antragstellung können über den Link der Dienstleistungsplattform „Einheitlicher Ansprechpartner“ des Landes Hessen getätigt werden: https://eah.hessen.de/

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