Lebenslage: Gewerbe
Erteilung einer Erlaubnis nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung
Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken
Spielgeräte mit Geld- oder Warengewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen
Sie eine Erlaubnis. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Sie dürfen nur Spielgeräte aufstellen, deren Bauart von der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.
Zudem benötigen Sie die schriftliche Bestätigung der zuständigen
Ordnungsbehörde über die Geeignetheit des Aufstellungsortes der Spielgeräte.
Außerdem müssen Sie als Gewerbetreibender Ihre persönliche Zuverlässigkeit
nachweisen.
Erforderliche Unterlagen:
Seit dem
01.09.2013 müssen Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis zum Aufstellen von
Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen, zusätzlich folgende Unterlagen
vorlegen:
Gebühren und Antragsformular:
Bitte setzen Sie sich direkt mit der zuständigen Behörde (siehe unten) in
Verbindung, um ggf. weitere Informationen über die Gebühren und das
Antragsformular zu erhalten.
Geldspielgeräte
- Antrag auf Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung
Wenn Sie gewerbsmäßig
Spielgeräte aufstellen, dürfen Sie diese nur an Orten aufstellen, die dafür
geeignet sind. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung über die Geeignetheit des
Aufstellungsortes.
Erforderliche Unterlagen:
Gebühren und Antragsformular:
Bitte setzen Sie sich direkt mit der zuständigen Behörde (siehe unten) in
Verbindung, um ggf. weitere Informationen über die Gebühren und das
Antragsformular zu erhalten.
Antragstellung können über den Link der Dienstleistungsplattform „Einheitlicher Ansprechpartner“ des Landes Hessen getätigt werden: https://eah.hessen.de/