02. Feb 2024
Sperrung von Straßen und Umleitung des Verkehrs für den 62. Lorscher Fastnachtsumzug am Dienstag, den 13. Februar 2024
Für die Aufstellung und Durchführung des Fastnachtsumzuges am Dienstag, den 13. Februar 2024, ab 13.00 Uhr, werden nachstehende Straßen des Zug Weges durch Verkehrszeichen 250 StVO „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ für den Verkehr gesperrt. Die östliche Friedensstraße wird ab 13.00 Uhr in Fahrtrichtung Hirschstraße/Friedensstraße-West für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Die übrigen Straßen des Zug Weges werden ab 13.30 Uhr für den Verkehr gesperrt.
Zugaufstellung:
Hügelstraße, Teilstück der Von Hausen Straße (zwischen Hügelstr. und Am Forstbann), Am Forstbann.
Zugstrecke:
Friedensstr. (zwischen Hügelstr. und Biengartenstraße), Biengarten-, Sand-, Gabelsberger-, Hirschstraße, Kaiser-Wilhelm-Platz, Römerstraße, Marktplatz, Bahnhof-, Rhein-, Alexander-, Schiller-, Heinrichstraße. Auflösung Heinrich Straße / Nibelungenstraße (Zug ende ca. 17.30 Uhr).
Die Innenstadt ab Kaiser-Wilhelm-Platz, Römerstraße, Markt- und Benediktinerplatz, Teilstück der Nibelungenstraße ab Einmündung Kirchstraße und die Bahnhofstr.-Süd bleiben nach dem Umzugsende bis zur Entfernung der Straßensperrung bis Mittwoch, 14. Februar 2024, ca. 9.00 Uhr gesperrt.
Für den Durchgangsverkehr werden folgende Umleitungsstrecken angeboten:
Ab Montag, den 05. Februar 2024, werden auf der Zugstrecke und den Straßen der Aufstellorte des Fastnachtszuges die Verkehrszeichen 283 „Haltverbot“ mit dem Zusatz „Dienstag, den 13.02.24 ab 11.00 Uhr“ aufgestellt. Die absoluten Haltverbote werden rechtzeitig aufgestellt, damit keine Fahrzeuge am 13. Februar 2024, ab 13.00 Uhr, an der Zugstrecke geparkt werden.
Die Polizei und die Ordnungspolizei sind gehalten, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge am Fastnachtsdienstag (13.02.24) ab 12.00 Uhr abzuschleppen.
Um einen reibungslosen Ablauf des Fastnachtsumzuges zu gewährleisten, bitten wir die Bevölkerung, ihre Kraftfahrzeuge in den betroffenen Straßenzügen während dieser Zeit nicht zum Parken abzustellen und die aufgestellten Verkehrszeichen zu beachten.
Die Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge während der Aufstellung des Zuges und des Zugverlaufs nicht von oder zu ihren Grundstücken zu fahren. Wenn der Einsatz von Kraftfahrzeugen unvermeidbar ist, mögen diese in Straßen, die außerhalb des Zugverlaufes liegen, abgestellt werden.
Lorsch, den 2. Februar 2024
Schönung
Bürgermeister