16. Mär 2023
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lorsch
Aufgrund von §§ 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl S. 915), der §§ 1, 2, 3 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorsch am 14.02.2023 die folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lorsch beschlossen:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lorsch vom 20.09.2019 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Lorsch, den 15.02.2023
Der Magistrat der Stadt Lorsch:
gez. Schönung, Bürgermeister