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Stadt Lorsch passt LKW-Durchfahrtsverbot an

Abkürzungsverkehr in den Industrie- und Gewerbegebieten wird unterbunden

Alte und neue Beschilderung im Vergleich
Alte und neue Beschilderung im Vergleich

In den nächsten Tagen beginnt der Betriebshof der Stadt Lorsch mit dem Austausch der Zusatzbeschilderung des bestehenden LKW-Durchfahrtsverbots für die Friedhofstraße, Nibelungenstraße, Bensheimer Straße, Seehofstraße, Konrad-Adenauer-Allee sowie die Kreisverkehrsplätze Bensheimer Straße und Starkenburgring. 

Die zuvor angeordneten Zusatzzeichen „Be- und Entladen frei“ werden durch das Zusatzzeichen Vz. 1048-15 „Sattelzüge und LKW mit Anhänger“ ersetzt. Damit wird die bestehende Möglichkeit zur Befahrung des Innenstadtbereichs für Sattelkraftfahrzeuge und LKW mit Anhängern genommen. Leichte und Mittelschwere LKW dürfen, wie bisher, den Innenstadtbereich in den Straßen befahren, an denen keine weiteren Einschränkungen nach zulässigem Gesamtgewicht herrschen. Damit werden die Versorgung und Anlieferung von Anwohnern und Gewerbetreibenden sichergestellt. 

Durch die erfolgte Änderung wird der Abkürzungsverkehr für Lieferfahrzeuge in den Industrie- und Gewerbegebieten unterbunden und der Schwerlastverkehr auf die dafür vorgesehenen Umgehungsstrecken gelenkt. Die Ordnungspolizei der Stadt Lorsch wird die Einhaltung des veränderten Durchfahrtsverbots in der gesamten Stadt kontrollieren und bei Verstößen entsprechende Verwarn- und Bußgelder verhängen. 

Um bisher offene Lücken des Durchfahrtsverbots zu schließen, werden zusätzliche Verkehrszeichen in der Bensheimer Straße und der Bahnhofstraße durch den städtischen Betriebshof aufgestellt werden.

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