DE | EN | FR

Erhöhung der Grundsteuer B

Hebesatz wird rückwirkend zum 1.1.2026 erhöht

Zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt und im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat die Stadtverordnetenversammlung am 21.01.2026 beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 01.01.2026 von 695 v.H. auf 910 v.H. anzuheben.

Auf Grundlage dieses Beschlusses werden ab dem 08.06.2026 neue Grundsteuerbescheide versandt. Die Bescheide berücksichtigen den geänderten Hebesatz und die daraus resultierende Anpassung der zu zahlenden Grundsteuer.

Um die zusätzliche finanzielle Belastung für die Steuerpflichtigen gleichmäßiger zu verteilen, wird einmalig eine Sonderfälligkeit zum 13.07.2026 festgesetzt. Mit dieser werden Erhöhungen zu den bereits am 15.02 und 15.05. fälligen Raten nachträglich erhoben. Die Raten zum 15.08. und 15.11. werden entsprechend des neuen Hebesatzes erhöht.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die der Stadt bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen nichts weiter veranlassen. Die fälligen Beträge werden automatisch zu den jeweiligen Zahlungsterminen eingezogen.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge. Dazu werden auch Cookies eingesetzt. Datenschutzinformationen