Wasserzählerstände noch bis 1. Dezember melden!
Noch bis zum 1. Dezember 2025 können die Zählerstände der Wasserzähler gemeldet werden, damit diese in die Jahresabrechnung einfließen. Sollten die zuständigen Sachbearbeiterinnen des Steueramts der Stadt Lorsch bis zu diesem Datum keine Rückmeldung erhalten, müssen die Zählerstände leider geschätzt werden. Das kann zu unnötigem Ärger führen.
Vor allem in den Fällen, in denen bereits seit mehreren Jahren kein Zählerstand mitgeteilt wurde, kann die Abrechnung extrem vom tatsächlichen Stand abweichen. Auch die Vorauszahlungen können dann nicht anhand der tatsächlichen Verbrauchswerte festgesetzt werden, was wiederum zu hohen Nachzahlungen führen kann.
Später kein Anspruch auf Korrektur!
Ein Anspruch auf kostenlose Änderung der „geschätzten Abrechnungen“ besteht allerdings nicht. Für jedes vom Anschlussnehmer veranlasste Erfassen der Zählerstände kann nach der städtischen Satzung eine Gebühr in Höhe von 25 € verlangt werden.
Deshalb nochmals der Appell an die Lorscher Bevölkerung: Lesen Sie die Zählerstände bis zum 01.12.2025, ab und werfen Sie die ausgefüllte gelbe Ablesekarte in den nächsten Briefkasten. Die Ablesekarte muss nicht frankiert werden, Porto bezahlt die Stadt!
Zählerstand melden auch online möglich!
Alternativ ist die Erfassung der Zählerstände mit Hilfe der Ablesekarte auch über den untenstehenden Link bzw. das scannen des QR-Codes auf dem Anschreiben möglich. Hierfür werden dann der Zählerstand und das Ablesedatum benötigt. Den Anmeldenamen sowie das Passwort können Sie dem Anschreiben entnehmen. (Siehe nachstehende Grafik.)
Wer schon mit Funkzählern ausgestattet ist, muss nichts weiter tun. Es erfolgt eine Fernauslesung durch den Wasserbeschaffungsverband.

Den Wasserverbrauch können sie den Wasserzählern entnehmen:

Folgende Angaben sind zu machen:
Verwenden Sie bitte den nachstehenden Link, um zur Eingabemaske zu gelangen.
Eingabe der Wasserzählerstände 2025
Natürlich steht es Ihnen auch frei, die Wasserablesekarten per Hand auszufüllen. Auf Grund der maschinellen Bearbeitung der Ablesekarten benutzen Sie bitte einen schwarzen oder blauen Stift für ihre Angaben. Die Portokosten für die Rücksendung übernehmen wir für Sie. Sie können die Karte einfach in den nächsten Postbriefkasten einwerfen.
Bitte teilen Sie uns die Zählerstände spätestens bis zum 01.12.2025 mit. Verspätet eingegangene Zählerstände können bei der Jahresabrechnung nicht mehr berücksichtigt werden, so dass ihr Wasserverbrauch geschätzt wird. Dies kann dazu führen, dass ihre Abschlags-raten für das kommende Jahr zu hoch festgesetzt werden oder sich durch einen zu niedrigen Abschlagsbetrag bei der nächsten Jahresabrechnung eine hohe Nachzahlung ergibt.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Steueramts telefonisch oder per Email gerne zur Verfügung:
Sachbearbeitung:
Frau Jakob
0 62 51/59 67-111
oder unter
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