Steuerpflicht, Auflagen und Registrierung
Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, übernimmt nicht nur Verantwortung für ein Lebewesen, sondern auch bestimmte rechtliche und steuerliche Pflichten. Die Stadtverwaltung Lorsch informiert über die wichtigsten Regelungen rund um die Hundehaltung.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Der Erhebungszeitraum der Hundesteuer ist das Kalenderjahr. Für den ersten Hund beträgt die Steuer 84 Euro pro Jahr. Für den zweiten Hund zahlt man dann nochmal 120 Euro jährlich und für jeden weiteren Hund werden weitere 144 Euro fällig.
Besondere Regelungen gelten für sogenannte Listenhunde – also Hunde, die als potenziell gefährlich eingestuft sind. Dazu zählen beispielsweise Rottweiler. Für diese Tiere wird eine deutlich höhere Hundesteuer erhoben: Sie liegt bei 612 Euro jährlich. Zusätzlich sind die gesetzlichen Auflagen für die Haltung und das Führen dieser Hunde strenger. Halterinnen und Halter sind verpflichtet, beim Ausführen des Tieres sowohl einen gültigen Personalausweis als auch den Hundepass mitzuführen, der das Tier eindeutig identifiziert.
Unabhängig von der Rasse gilt: Jeder Hund muss mit einer städtischen Hundemarke ausgestattet sein. Diese sollte am Halsband befestigt sein oder zumindest jederzeit mitgeführt werden. Darüber hinaus empfiehlt die Stadtverwaltung, das Tier zusätzlich bei einem Haustierregister wie TASSO e. V. zu registrieren. Mithilfe der Chipnummer kann ein verlorenes Tier so schnell wiedergefunden und seinem Besitzer oder seiner Besitzerin zugeordnet werden.
Die Stadtverwaltung bittet darum, während der Brut- und Setzzeit – von März bis September – in Wäldern, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie in frei zugänglichen Grünanlagen besondere Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen. Hunde sollten in diesem Zeitraum stets an der Leine geführt und befestigte Wege nicht verlassen werden.
So kann verhindert werden, dass Elterntiere oder deren Nachwuchs aufgeschreckt und in Gefahr gebracht werden.
Jede*r kann Verantwortung übernehmen und mit rücksichtsvollem Verhalten einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Tierwelt leisten.
Um mögliche Bußgelder bei Kontrollen zu vermeiden, sollten alle Hundehaltenden die geltenden Regelungen unbedingt einhalten. Die Stadtverwaltung Lorsch bittet daher um Aufmerksamkeit und Sorgfalt im Umgang mit den Vorschriften – zum Schutz der Allgemeinheit und zum Wohl der Tiere.