Zur Berichterstattung in der Presse „Anlieger starten Petition um Lorscher Grünflächen zu beschützen“
Die Anlieger würden sich verschaukelt fühlen, ohne Not würde zügig entschieden, man sei übergangen worden und sich nicht gehört fühlen. So stand es in der Presse zu lesen, wenn in mittlerweile mehreren Artikeln über die Planungsabsicht der Stadt zur Umnutzung einer bisher als Spielplatz genutzten Fläche hin zu einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit überwiegend sozialem bzw. bezahlbarem Wohnraum berichtet wurde.
Das bisher selektive Heraushören und die lange fehlende Kontaktaufnahme seitens der Sprecher*innen der Interessengemeinschaft Remise/Zedernstraße zum Bürgermeister als Sprachrohr der Verwaltung oder zu dessen Fachamt Bauen und Umwelt haben aus Sicht des Magistrats dazu beigetragen, dass Sachverhalte weder hinterfragt noch erläutert werden konnten. In den öffentlichen Sitzungen besprochene Inhalte wurde nicht oder fehlerhaft aufgenommen und die jedermann öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen wurden weder vor noch nach den Sitzungen gelesen. Dies wird seitens des Magistrates der Stadt Lorsch sehr bedauert.
Somit marschierte die Interessengemeinschaft drauf los und berichtete zu ihrer Sichtweise. Mit örtlich angebrachten Bändern zu einem aus ihrer Sicht möglichen Grundstücksverlauf und der damit angenommen verbundenen Baumfällung wurde Stimmung gemacht, allein schon die örtliche Darstellung stimmte nicht. Und auch andere aufgezählte Punkte entbehrten einer der Sache entsprechenden Grundlage. Das Studium der Sitzungsunterlagen hätte bereits dazu geholfen, abgewogen zu reagieren. Der Magistrat bezweifelt deshalb nicht nur das Ergebnis der Petition, die zu über eintausend Unterschriften führte, sondern bereits deren Entstehungsgrundlage. Denn die Informationslage, der zu Unterschrift Aufgeforderten war sehr knapp bis hin zu falsch.
Ein Gebäude für Sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen, wie sie sich in der Rehngarten-, Biengarten-, Kankor- und Ahornstraße befinden, ist die Intention der Stadtverordneten, die einstimmig das Grundstück in der Zedernstraße dafür aufgeben will. Niemand muss dabei Furcht um den sozialen Frieden in einem hochwertigen Wohngebiet haben oder gar von „keiner idealen Adresse für sozialen Wohnungsbau“ sprechen.
Dass die Interessengemeinschaft zitiert wird, sie sehe Tricksereien im Umgang mit den Anwohnern, kann der Magistrat so nicht hinnehmen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird in Lorsch selbstverständlich gewahrt. Das lässt sich auch im vorliegenden Thema einfach nachvollziehen.
Mittlerweile abgeschwenkt auf die Strategie, dass es Wald und Umwelt zu schützen gälte, dass der Spielplatz Aufenthaltsqualität für ältere Menschen, bspw. aus dem nahen Altenwohnheim, habe und innerstädtisches Grün sehr wichtig sei, wurden weitere Hebel angesetzt, das gesteckte Ziel der Nichtbebauung des Grundstückes zu erreichen. Neuerdings argumentiert man, die Bebauung dieses Grundstückes würde eine „Frischluftschneise“ vernichten. Eine Schneise ist an den Ort jedoch nicht vorhanden und benötigt für den beschriebenen Zweck weit größere Dimensionen. Dieser Wandel in der Argumentation wurde auch von vielen Personen mit Verwunderung wahrgenommen, die die Verwaltung und den Magistrat kontaktiert haben und den von den Gremien eingeschlagenen Weg unterstützen.
Es ist aber auch Fakt, dass aus dem Spielplatzgrundstück Bäume entfernt werden müssen. Das sind jedoch nach bisheriger Erkenntnis lediglich drei Ahorn, drei Fichten, eine bereits abgestorbene Zeder und sechs im Untergrund von Eichen stehende kleinere Buchen, deren Wachstum wegen des schlechten Standorts stagniert. Und es müssen ca. 200 qm Sträucher und Büsche entfernt werden. Völlig falsch ist jedoch, – und damit warb die Bürgerinitiative um die Unterschriften - dass innerhalb des von ihr abgesteckten gesamten Bebauungsplangebietes die Fläche gänzlich gerodet würde. Für den Ausgleich dieser Maßnahmen gibt es Regularien, die selbstverständlich auch hier anzuwenden sind.
Dass allerdings große Eichen gefällt werden müssen und zudem der Wald der Remise betroffen sein soll, – wie von der Bürgerinitiative verbreitet - wird vom Magistrat mit Nachdruck zurückgewiesen.
Das Abstecken der Fläche erfolgte auch ohne Zustimmung des Eigentümers und wurde deshalb auch von der Stadt entfernt. Auf der Basis der Studien zu einer möglichen Bebauung wird derzeit der Bebauungsplan als Entwurf erstellt. Darin wird die überbaubare Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes definiert. Noch in diesem Jahr wird dies den Gremien zur weiteren Bearbeitung zu Verfügung gestellt. Im Anschluss hat die Öffentlichkeit eine Möglichkeit der Beteiligung.