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Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten

Stadt Lorsch tritt Initiative bei

Bei dem deutschlandweiten Thema „Mobilität und Verkehr“ stehen viele Kommunen vor großen Herausforderungen. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen repräsentieren eine Kommune. Um das Ziel des stadt- und umweltverträglichen Geschwindigkeitsniveau im Straßenverkehr zu erreichen, sind den Städten und Kommunen aktuell sehr enge Grenzen gesetzt. Bislang müssen nämlich einige Voraussetzungen erfüllt sein, dass Städte und Gemeinden innerorts unter 50 km/h anordnen können.

Initiative für mehr Entscheidungsfreiheit

Die im Jahr 2021 gegründete Städte-Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen künftig eigenständig über die Geschwindigkeiten flexibel, zielgerichtet und ortsbezogen entscheiden dürfen. Das Straßenverkehrsrecht soll das Straßenverkehrsrecht mit zulässigen Höchstgeschwindigkeiten innerorts neu regeln. Aktuell besagt §45 der Straßenverkehrsordnung (StVo), dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. In anderen Teilen Europas ist die Forderung aber längt umgesetzt.

Auch Lorsch mit dabei!

Die Stadt Lorsch hatte in der Vergangenheit in der Nibelungenstraße Höhe Rewe/Feuerwehr ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet und musste dies aber wieder zurücknehmen, da die untere Verkehrsbehörde Tempo 50 bestimmt hat. Jüngst hat die Stadtverordnetenversammlung daher mit Mehrheit beschlossen, Teil der Initiative zu werden. Über 350 deutsche Städte und Gemeinden sind bereits Mitglied. Nun ist auch Lorsch dieser Initiative beigetreten.

Viele Vorteile durch Tempo-30-Limit

Die Verwaltung und die Politik erachten es als sinnvoll, dass Städte und Gemeinden selbst bestimmt Tempo-30-Abschnitte einrichten können. Denn die Verwaltungen wissen schließlich am besten, wo Geschwindigkeitsbegrenzungen den Schutz der Verkehrsteilnehmenden erhöhen. Bürgermeister Christian Schönung erklärt: „Eine Tempo 30 Maßnahme ist nicht gegen den Autoverkehr gerichtet, sondern spricht für mehr Verkehrssicherheit und deren erheblich positive Auswirkungen auf den Straßen.“ Ein angepasstes Geschwindigkeitsniveau schafft saubere Luft, sorgt für weniger Lärmbelästigung, was wiederum die Lebens- und Aufenthaltsqualität erhöht. Besonders gefährdete Verkehrsteilnehmende wie Radfahrer oder Fußgänger profitieren hiervon ebenso, da die Straßen wesentlich sicherer werden.

Nun bleibt es abzuwarten, inwieweit die Städte-Initiative Einfluss auf die Bundesregierung nehmen kann und ob sich die Änderungswünsche durchsetzen lassen. Die bundesweit gültige StVo müsste für die geforderten Änderungen angepasst werden.

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