Die Stadt Lorsch erinnert an die Straßenreinigungspflicht
Nicht nur die Nachbarn sollen ihrer Bürgerpflicht nachkommen und die Straße kehren, sondern auch man selbst. Alle können nämlich dazu beitragen, wenn es um das Thema Sauberkeit in der Stadt Lorsch geht. Gerade jetzt im Frühling sprießt es an alle Ecken und Enden – und diese Feststellung ist alles andere als freudig. Auf den Gehwegen, entlang der Zäune und Grundstücksgrenzen zum öffentlichen Straßenraum hin sprießt und grünt das lästige Unkraut. „Allseits sollte die Verpflichtung zur Straßenreinigung bekannt sein, jedoch weisen wir regelmäßig darauf hin und bitten die Anlieger*innen ihrer Pflicht nachzukommen“, erklärt Bürgermeister Christian Schönung.
Besondere Umstände, wie beispielsweise plötzlich auftretende oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen, können auch ein sofortiges Reinigen notwendig machen. Die an die jeweilige Liegenschaft angrenzenden Trottoirs samt Straßenrinnen und dazugehörigen Parkplätzen sind einmal pro Woche zu kehren.
Überhängende Zweige und Äste sind über den Gehwegen bis auf eine Höhe von 2,40 m und über Fahrbahnen bis in eine Höhe von 4,50 m zurückzuschneiden. Nicht zulässig ist es, den Unrat einfach in den Gulli zu fegen. Die dadurch immer wieder verursachten Abflussverstopfungen führen dann zu Überschwemmungen auf den Straßen. Der Straßenkehricht darf aber auch nicht einfach dem Nachbarn zugeführt werden, sondern ist in der schwarzen Restmülltonne besser aufgehoben. „Im Grunde setzen wir auf den Gemeinsinn und die Einsicht der Lorscher*innen“, sagt Bürgermeister Christian Schönung. Doch lässt er keinen Zweifel: „Aber wenn alles gute Zureden und Erinnern und Verwarnen keinen Erfolg zeigt, werden eben auch Bußgeldverfahren fällig.“ Bis zu 1000 € Bußgeld kann hier bei Zuwiderhandlung verhängt werden.
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