Ab 1. März gelten besondere Regeln zum Naturschutz
Der 1. März ist in zweierlei Hinsicht ein wichtiges Datum. Es ist nicht nur der meteorologische Frühlingsanfang, sondern auch der Beginn der Brut- und Setzzeit! Letzteres ist nötig, um vor allzu unbekümmerten Umgang mit der Natur durch die Menschen vorzubeugen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich den (radikalen) Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze. Dies gilt auch für Bäume in der freien Landschaft, auf Wiesen oder entlang von Wegen und Straßen oder inmitten befestigter Flächen. Wer also noch einen Grünschnitt zu erledigen hat, sollte dies jetzt noch schnell tun.
Bitte auch auf die Verkehrssicherheit achten!
Auch zur Verkehrssicherung ist das regelmäßige Stutzen der Begrünung notwendig. Überhängende Zweige und Äste über den Gehwegen sind bis auf eine Höhe von 2,40 m und über Fahrbahnen bis in eine Höhe von 4,50 m zu kürzen. So ist gewährleistet, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen sicher die Straßen und Gehwege nutzen können. Soweit jedoch keine dringenden Verkehrserfordernisse entgegenstehen sollte nach dem Bundesnaturschutzgesetz, während der Brut- und Setzzeit, auf den Heckenschnitt verzichtet werden.
Ruhe ist nötig für ungestörte Balz
Kehrt nun Ruhe ein in den Naturschutzgebieten, Gärten und Parkanlagen, so beginnt für viele Vögel, Säuger, Amphibien, Reptilien sowie für die meisten Insekten, die Zeit des intensiven Brutgeschäfts. Nach Balz und Werbung um Partner, folgt der Bau von Kinderstuben. Seien es Erdhöhlen, Nester oder auch nur offene Brutmulden.
Beim „Gassigehen“ bitte an die Leine denken!
Hundeliebhaber*innen müssen nun besonders Rücksicht nehmen: Denn Wildtiere reagieren sehr empfindlich auf Störungen, die in die Naturschutzgebiete gebracht werden. Neugierige Hunde könnten tierische Eltern und deren Nachwuchs erheblich stören und empfindlich treffen, wenn sie frei herumstöbern. Dies ist nicht nur in Wäldern, sondern auch in der freien Landschaft schnell mit fatalen Folgen verbunden.
Die Stadtverwaltung bittet daher, nur mit angeleinten Hunden während der Brut- und Setzzeit in Wäldern, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie frei zugänglichen Grünanlagen zu gehen. Es ist auch wichtig, dass die vorhandenen Wege benutzt werden und nicht einfach quer über die Wiesen, Felder und durch den Wald gelaufen wird. Durch rücksichtvolles Verhalten kann letztlich jede*r einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten.