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Jetzt ist es soweit: verschärfte Hotspot-Regeln im Kreis Bergstrasse

Die Zahl der Corona-Erkrankten steigt täglich und ist so hoch wie nie zuvor.

Die Zahl der Corona-Erkrankten steigt täglich und ist so hoch wie nie zuvor. Da die Infektions-Inzidenz den dritten Tag in Folge über 350 liegt und wir nun leider auch zu den Corona-Hotspots gehören, gelten ab morgen (15.01.2022) im gesamten Kreis Bergstraße verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen. Das Landratsamt hat hierzu eine Allgemeinverfügung mit folgenden Regeln erlassen:

1. Der Konsum von Alkohol ist an folgenden, publikumsträchtigen, öffentlichen Orten in Lorsch untersagt: Kaiser-Wilhelm-Platz, Römerstraße, Marktplatz, Bahnhofstraße ab Einmündung Nibelungenstraße bis Volksbank, Benediktinerplatz sowie die Nibelungenstraße ab Einmündung Bahnhofstraße bis Wingertsgasse. Ausgenommen von der Regelung sind die Bereiche, in denen vor Ort ansässige Gastronomiebetriebe Alkohol im Rahmen ihrer Sondernutzungserlaubnis anbieten.

2. Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport-und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: drinnen 2G-Plus, draußen 2G.

3. Alle Prostitutionsstätten im Kreis sind ab Samstag, 15.01.2022 geschlossen.

„Geboosterte“ Menschen müssen sich nicht mehr testen lassen, auch nicht dort, wo die 2G-Plus-Regel gilt. Wir appellieren an unsere Bürgerinnen und Bürger, alle nicht notwendigen Kontakte zu reduzieren und die Impfangebote wahrzunehmen, um die Corona-Welle brechen zu können.

Weitere Informationen können Sie der Homepage des Kreises Bergstraße entnehmen.

Hotspot-Regeln in Hessen
Hotspot-Regeln in Hessen

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