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Helfende Hände ab 18 Jahren gesucht

Wahlhelfer*innen für Kommunalwahl am 15.03.2026 gesucht

Den Grundstein für eine moderne Demokratie bilden in Deutschland Wahlen. Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Bürgermeisterwahlen, Europawahlen – ohne sie wäre eine Demokratie undenkbar. Die Abwicklung einer solchen Wahl ist jedoch immer nur mit der Hilfe von ehrenamtlichem Wahlhelfer*innen möglich.

Für die Kommunalwahl am 15. März 2026 sucht das Wahlamt der Stadt Lorsch nun Freiwillige, die ihren Teil dazu beitragen wollen, dass die Wahl reibungslos abläuft. Zu den Aufgaben gehört die Vorbereitung und Überwachung der Wahlhandlung in der Wahlzeit von 8 Uhr bis 18 Uhr, anschließend werden die Wahlergebnisse im jeweiligen Wahlbezirk ermittelt. In der Regel werden die Helfenden von den Wahlvorstehern zuvor in zwei bis drei Schichten eingeteilt, so dass eine Anwesenheit nicht in der gesamten Wahlzeit von 8:00 Uhr bis 18:00 notwendig ist. Lediglich zur Auszählung der Stimmen ab 18 Uhr müssen alle Wahlhelfer*innen wieder anwesend sein.

Wählen ab 18 Jahren möglich

Eine Stimmabgabe darf bei der Kommunalwahl ab 18 Jahren erfolgen. Das heißt, dass auch das Ehrenamt als Wahlhelfer*in erst ab 18 Jahren durchgeführt werden darf.

Einsatz wird belohnt!

In Lorsch werden für eine reguläre Wahl 12 Wahlleiter*innen, 12 stellvertretende Wahlleiter*innen, 12 Schriftführer*innen und 48 Beisitzer*innen benötigt. Als Aufwandsentschädigung wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 Euro gezahlt. Wer Interesse daran hat, bei der bevorstehenden Bundestagswahl oder weiteren Wahlen und Abstimmungen mitzuwirken, kann sich gerne im Wahlbüro bei den zuständigen Mitarbeiterinnen Anna Citro (06251/5967-147) oder Marcus Rödel (06251/5967-174) oder auch unter whlnlrschd im Wahlbüro melden.

Interessierte können sich neuerdings auch über den Online-Service „Bewerbung als Wahlhelfer“ über die Homepage der Stadt Lorsch oder den nachfolgenden Link

 https://onlineantrag.ekom21.de/olav/olav.htm?_flowId=wahlhelfer-flow&_flowExecutionKey=e1s1

eintragen.

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